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Ein Bundesstandard, 16 Länder: Was die neue Pflegefachassistenzausbildung vom Ausbildungsnachweis verlangt
Am 1. Januar 2027 löst eine bundeseinheitliche Ausbildung 27 unterschiedlich geregelte Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen der Länder ab. Das Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) schafft eine vergütete Ausbildung von 18 Monaten in Vollzeit bzw. bis zu 36 Monaten in Teilzeit. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflFAssAPrV) ist seit dem 10. Juni 2026 in Kraft. Am 30. Juni 2026 hat die Fachkommission den Rahmenlehrplan und den Rahmenausbildungsplan an BMBFSFJ und
vor 5 Stunden3 Min. Lesezeit
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