Ein Bundesstandard, 16 Länder: Was die neue Pflegefachassistenzausbildung vom Ausbildungsnachweis verlangt
Am 1. Januar 2027 löst eine bundeseinheitliche Ausbildung 27 unterschiedlich geregelte Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen der Länder ab. Das Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) schafft eine vergütete Ausbildung von 18 Monaten in Vollzeit bzw. bis zu 36 Monaten in Teilzeit. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflFAssAPrV) ist seit dem 10. Juni 2026 in Kraft. Am 30. Juni 2026 hat die Fachkommission den Rahmenlehrplan und den Rahmenausbildungsplan an BMBFSFJ und BMG übergeben; seit dem 29. Juli 2026 sind beide beim BIBB online verfügbar.

Viel Aufmerksamkeit galt bisher den Curricula. Dieser Beitrag widmet sich einer weniger sichtbaren Anforderung, die jede Pflegeschule ab dem ersten Kurs erfüllen muss: einem Ausbildungsnachweis, der über alle Einsätze und alle beteiligten Einrichtungen hinweg trägt.
Was die Verordnung verlangt
Die Ausbildung umfasst mindestens 1.050 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 1.280 Stunden praktische Ausbildung (§ 2 Abs. 1 PflFAssAPrV). Anlage 3 verteilt die praktischen Stunden wie folgt:
EINSATZ | STUNDEN |
Pflichteinsatz in der allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen | 240 |
Pflichteinsatz in der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen | 240 |
Pflichteinsatz in der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege | 240 |
Verlängerung des Einsatzes beim Träger der praktischen Ausbildung | 440 |
Stunden zur freien Verfügung in allgemeinen und speziellen Arbeitsfeldern | 120 |
Gesamt | 1.280 |
Bis zum 31. Dezember 2032 kann der Einsatz in der stationären Akutpflege oder in der ambulanten Pflege um bis zu 120 Stunden verkürzt werden; diese Stunden kommen den Stunden zur freien Verfügung zugute.
Drei Regelungen bestimmen, was daraus für die Dokumentation folgt:
• Der Ausbildungsnachweis (§ 4 Abs. 4). Die Auszubildenden führen ihn schriftlich oder elektronisch. Die Pflegeschule gestaltet ihn so, dass sich die Ableistung der praktischen Ausbildungsanteile gemäß Ausbildungsplan und die Kompetenzentwicklung feststellen lassen. Dabei berücksichtigt sie den Musterentwurf, den das BIBB unter Beteiligung der Fachkommission entwickelt (§ 93 Abs. 4).
• Praxisanleitung (§ 5). Sie umfasst mindestens 10 Prozent der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit, geplant und strukturiert auf Grundlage des Ausbildungsplans. Ausdrücklich gehört dazu, die Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises anzuhalten.
• Fehlzeiten (§ 2 Abs. 3). Sie können nur angerechnet werden, soweit sie 25 Prozent der Stunden eines Pflichteinsatzes nicht überschreiten. Das setzt eine laufende Erfassung je Einsatz voraus.
Eine Gestaltungsfrage, keine Verwaltungsfrage
Die Verordnung legt fest, was der Nachweis zeigen muss, nicht wie. Daraus ergeben sich für jede Pflegeschule drei Spannungsfelder.
Stunden und Kompetenz in einem Dokument. Der Nachweis soll die planmäßige Ableistung belegen und zugleich die Kompetenzentwicklung sichtbar machen. Ein reines Stundenprotokoll erfüllt das eine und verfehlt das andere; ein reflexives Portfolio umgekehrt.
Ein Nachweis, viele Lernorte. Auszubildende wechseln zwischen Krankenhaus, stationärer Langzeitpflege und ambulantem Dienst, oft über mehrere Einrichtungen, die durch Kooperationsverträge verbunden sind (§ 10). Gerade in der Langzeit- und ambulanten Pflege, wo ein großer Teil der neuen Ausbildung stattfinden wird, ist strukturierte Praxisanleitung oft am schwierigsten zu organisieren.

Individuelle Ausbildungsverläufe. Teilzeit, die Anrechnung vorhandener Kompetenzen und die mögliche Verkürzung einzelner Pflichteinsätze führen dazu, dass Ausbildungsplan und Nachweis von Person zu Person unterschiedlich aussehen.
Der Zeitdruck ist geringer, als es scheint
Der Stichtag ist der 1. Januar 2027, doch die meisten Schulen starten ihren ersten Kurs erst später. Schulen, die im Pflegeschulverzeichnis des BAFzA einen Ausbildungsbeginn im Jahr 2027 angeben, planen überwiegend zwischen August und Oktober. Damit bleibt Zeit, den Nachweis bewusst zu gestalten, statt ein Formular aus der generalistischen Ausbildung unter Zeitdruck anzupassen.
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Unser Beitrag
MyKnowledgeMap entwickelt MyProgress, ein digitales System zur Dokumentation und Bewertung praxisbezogenen Lernens. Es wird in der Pflege-, Gesundheits- und Veterinärausbildung im Vereinigten Königreich und international eingesetzt. MyProgress bildet Einsatzdokumentation, Stundennachweise, strukturierte Einschätzungen und die Abzeichnung durch Praxisanleitende ab; die Benutzeroberfläche ist auf Deutsch verfügbar.
Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie sehen möchten, wie ein Ausbildungsnachweis in MyProgress auf Deutsch oder Englisch aussieht, oder wenn Sie sich einfach darüber austauschen möchten, wie Ihre Schule den Nachweis gestaltet.
Ein Hinweis zur Sprache: Wir sind ein Team aus dem Vereinigten Königreich, und Englisch ist unsere Muttersprache. Bei der Übersetzung dieses Beitrags ins Deutsche haben wir KI-Unterstützung genutzt. Sollten Ihnen Fehler oder unglückliche Formulierungen auffallen, sagen Sie es uns bitte. Wir lassen uns lieber korrigieren, als ungenau zu bleiben.

